Stark beschädigtes Kunststoff-Fenster nach Einbruch reparabel?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Stark beschädigtes Kunststoff-Fenster nach Einbruch reparabel?

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  • Name:
  • Oliver
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    Foto von Josef Schrage

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  2. Wiederbeschaffung und Wiederherstellung

    Foto von Markus Reinartz

    Liebe Experten,

    bei mir wurde in mein Einfamilienhaus eingebrochen. Einbrecher haben an einem Fenster und einer Terrassentür gehebelt.

    Terrassentür mit 17 Hebelmarken und so stark verzogen, dass man einen Spalt nach Außen sehen kann.

    Sieht aus als hätte ein Hai reingebissen -- hat aber gehalten. Dann haben sie das Fenster eingehauen ...

    Versicherung lehnt leider Tausch der Elemente ab und möchte reparieren.

    Frage: Ist nach eine solchen Reparatur überhaupt die Grundstruktur des Werkstoffes noch die selbe?

    Besteht ein Risiko, dass bei einem erneuten Einbruch evtl. eine Schwachstelle durch die Reparatur entstanden ist?

    Freue mich über jeden Tipp -- möchte noch versuchen die Meinung der Versicherung zu ändern. Danke und Gruß Hallo Oliver, die Beschreibung reicht für eine Beurteilung nicht aus. Was nützt es Ihnen wenn ich hier schreibe, dass eine Reparatur nicht möglich ist. Der Sachbearbeiter der Versicherung wird sich dadurch sicher nicht umstimmen lassen, der hört auf die Anweisungen Seines Chefs erst einmal alles abzulehnen und "den Schaden klein zu halten" koste es was es wolle. Auf der Grundlage von ein paar Fotos des Schadens kann man evtl. mehr dazu sagen.

    Gruß Herr Schrage hat natürlich Recht,
    All zu viele Angaben haben Sie uns ja nicht gemacht.
    Welche Versicherung tritt denn ein? Das ist bei versuchten Einbrüchen nicht immer gleich klar! Normalerweise übernimmt die Hausrat bei einem Diebstahl die beschädigten Fenster und Türen, bei einem "nur" versuchten Einbruch kann man dies nicht immer und genrell verallgemeinern.
    Wenn es denn dann die Hausratversicherung ist die für den Schaden aufkommen muss, dann wird eigentlich der Wiederbeschaffungs- aber auch der (bzw. oder) Wiederherstellungswert der "Sache" ersetzt.
    In diesem Zusammenhang stellt sich denn dann auch gleich die Frage, wie alt das beschädigte Bauteil denn dann schlussendlich  -  zum Zeitpunkt der Beschädigung  -  ist, ... noch ziemlich neu, oder eher schon älter und eh bereits schon sanierungsbedürftig ist.
    gegeben falls ist es auch so, dass  -  sodann ein älteres Fenster ersetzt und ausgetauscht statt wiederhergestellt werden muss  -  ein Abzug "neu für alt" gemacht wird oder zu machen ist, da der Versicherte nach der Schadenbeseitigung nicht besser gestellt sein darf oder auch nicht werden darf, was hinsichtlich einem Abzug "neu für alt" bewerkstelligt werden kann.
    Der Rahmen im Zuge des vorbeschriebenen Abzuges "neu für alt" ist weit gesteckt und kann sicher nicht per Punktlandung beantwortet werden, wann ein derartiger Abzug zu machen ist, weil auch der allgemeinzustand der Immobilie dabei eine Rolle ("mit") spielt. Bei einer 7 Millionen Immobilie wir die sich die Versicherung schwer tun, über eine Wiederherstellungen nachdenken zu können  -  anders halt, als bei einem 300.000,00 € Haus, welches beispielsweise schon 20 Jahre alt ist.
    Weiter stellt sich die Frage danach, ob das beschädigte Bauteil ggf. einen Stahlkern hat, der  -  bedingt durch die Aufhebelversuche  -  verzogen sein kann oder aber auch in den Eckverbindungen Schaden genommen haben kann, weswegen eine Vollständige Wiederherstellung nicht mehr "ohne Weiteres" ordnungsgemäß erfolgen kann. Sicherlich ist es so, dass diese Faktoren  -  zu Gunsten des Versicherten- ausgeschlossen werden können müssen. Nur vermuten, dass die Wiederherstellung lediglich nur vermutlich erfolgreich ausgeführt werden kann, muss der Versicherte sicherlich nicht hinnehmen. Dahingehend kann aber sicherlich eine schriftliche Bestätigung der Versicherung Abhilfe schaffen  -  wobei sehr höchstwahrscheinlich davon auszugehen sein wird, dass die Versicherung sich mit derartigen schriftlichen Bestätigungen schwer tun wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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