OSB-Platten auf Pflasterbelag in Carport
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

OSB-Platten auf Pflasterbelag in Carport

OSB-Platten auf Pflasterbelag in Carport
  1. Wenn ...

    Wenn ...
  2. Hobbywerkstatt

    Hobbywerkstatt
  3. Klar geht das!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Leute ... ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage für mein neues Projekt:

    Ich habe an meinem Haus ein Carport angebaut …komplett in Beton mit einer Terrasse darüber. Der Innenraum ist mit Betonpflaster gepflastert (darunter Mineral und Splitt). Jetzt wollen wir aus diesem Carport eine kleine Hobbywerkstatt/Abstellraum machen. Dafür wollen wir den kompletten Vorderbereich verglasen und die Seitenwände (zum Erdreich/Außenbereich) sowie die Decke dämmen. Jetzt stellt sich für uns die Frage was wir mit dem gepflasterten Boden machen, der eigentlich bis jetzt immer trocken und eben war. Da uns ein OSBAbk.-Platten Boden vorschwebt, haben wir gedacht, ob wir nicht auf das Pflaster eine relativ starke PE-Folie legen, diese verkleben und unter die äußere Dämmung laufen lassen. Auf die PE-Folie dann eine Unterkonstruktion mit dazwischenliegender Dämmung (Höhe?) und dann OSB. Wäre das ein denkbarer Aufbau? Der Boden ist eben und Setzungen gab es bislang nicht. Auch werden keine ungemein schweren Maschinen oder Gegenstände hineingestellt. Für eure Antworten und Beiträge wäre ich dankbar. Wenn aber wirklich wenn (mit 3!) keine Feuchtigkeit in die Konstruktion eindringen kann, wäre das machbar. Muss man sich aber vor Ort ansehen. Baurecht mal außen vor ... Hobbywerkstatt ist eine Verniedlichung für einen Raum zum Daueraufenthalt und so eine Hauserweiterung, welche baugenehmigungspflichtig ist. Ich würde nur Geld in Dämmung und Boden reinstecken wenn es baurechtlich geht. Und dann sind die Arbeiten in Übereinstimmung zur EnEVAbk. auszuführen. Auf eigenes Risiko kann alles gemacht werden, auch Folien und OSB-Platten, besser wären Platten aus Gummigranulat. Wenn Sie die einen Ordnungsgemäßen Aufbau einschl. Abdichtung herstellen.
    Was Sie baurechtlichen dürfen, steht auf einem anderen Blatt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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