In NRW: DG nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet
BAU-Forum: Dach

In NRW: DG nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet

Liebe Forumsgemeinde,

das von uns erworbene Haus aus den 30er Jahren verfügt über ein Dachgeschoss, dass durch wenig Aufwand bewohnbar wäre. Da in einem Raum Teppich liegt und ein anderer als Badezimmer eingerichtet ist, hatte wohl der Vorbesitzer schon entsprechende Pläne.

Leider ist das DGAbk. aber nicht vollständig beim Bauamt als Wohnfläche deklariert: Einer der vier Räume gilt dort als "Boden". Deswegen hier nun meine ersten Fragen:

1) Kann meine Familie das DG als Wohnraum nutzen, wenn der "Boden-Raum" nicht betreten wird? Muss dieser baulich abgeteilt sein? (Die Trennwand zum Nachbarraum wurde entfernt)

2) Kann ich das DG vermieten, wenn der "Boden-Raum" ausdrücklich nicht mit vermietet wird?

Einige Daten: Der Grundriss ist entsprechend aller Geschosse quadratisch. Die (Fußboden-) Fläche der 4 einzelnen Räume beträgt ca. 15 m². Einer der Räume bildet den Treppenabsatz und gilt als Flur. Der Anteil der Fläche mit einer Raumhöhe über 2,20 m betägt ca. 65 %. Das gesamte Dach (Walmdach) wurde Mitte der 80er Jahre mit ca. 16 mm Glaswolle gedämmt (Aluminium-Beschichtung innen). Zugang zum DG ist über das reguläre Treppenhaus (normale, geräumige Treppe). Zwei Kleine Gaubenfenster: 70x85 (geöffnet).

Wegen der kleinen Fenster:

3) Müssen für eine Deklarierung als Wohnfläche die Fenster vergrößert werden?

Ich freue mich sehr auf eure Tipps!

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "In NRW: DG nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet" im BAU-Forum "Dach"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Sebastian
  1. andere Punkte

    Um das Wort "Boden" würde ich mir keine Sorgen machen, das ist ein früheres Wort für Abstellraum. Wichtiger ist die Frage nach der Fußbodenhöhe in Bezug auf die Null-Ebene der Straße, danach richtet sich die Gebäudeklasse und der Brandschutz. Weiterhin sind die Fluchtwege über die Fenster wichtig. Stichwort: Anleiterung. Schwierig wird es wenn ein Bauantrag wegen zu kleiner Gauben bzw. Fenster eingereicht werden muss und GFZAbk. und GRZAbk. neu berechnet werden müssen. Ohne Bauantrag würde ich Bestandsschutz für Wohnzwecke behaupten. Ohne geklärten Brandschutz würde ich nicht vermieten.
  2. Mmh

    Der zweite Rettungsweg: anleiterbares Fenster mit Mindestgröße für das Fenster scheint durch die Gaubenfenster nicht eingehalten.

    Für die hinreichende natürliche Belichtung der Räume ließen sich ja noch Dachflächenfenster einbauen.


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