Kostenberechnung eines Architekten und daraus folgend sein Honorar
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kostenberechnung eines Architekten und daraus folgend sein Honorar

Hallo, ich plane einen eingeschossigen Anbau und habe mir für die Baugenehmigung einen Architekten empfehlen lassen. Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der in keinster Weise meinen Vorgaben entspricht (Wohnfläche 30 % kleiner, Eingang auf falscher Seite, viel zu kleine Nutzräume, dafür eine riesige ungewollte Wohnküche, etc.). Auf die Mitteilung, dass das alles von den schriftlichen Vorgaben abweicht, bekam ich nur sein Honorarangebot (Honorarzone III, Mittelsatz). Er kalkuliert bei 70 qm über 200.000 Euro Kosten. Das halte ich für maßlos übertrieben zumal die tatsächliche Baufläche rund 100 qm beträgt. Viele der aufgeführten Posten werde ich ohnehin selbst machen oder werden gar nicht erst verwirklicht (wie Treppen). Kann mir jemand sagen, ob die einzelnen Posten, die er ansetzt, zwingend in der Rechnung mit drin sein müssen und ob sie in der Höhe berechtigt sind bzw. wo ich die Höhe abgleichen kann? Wird jeder Posten immer mit der gesamten Wohnfläche multipliziert? Ich finde es befremdlich, dass ein Architekt eine Schätzung abgibt und auf der Basis seiner eigenen Schätzung sein Honorar berechnet. Das ist aber offensichtlich so üblich. Allein die Baugenehmigung würde mich so gut 10.000 Euro kosten ohne Statiker, Vermesser, Gebühren, etc. Mehr als die Baugenehmigung einholen soll der Architekt auch gar nicht machen.

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  • Name:
  • Marc
  1. Baukosten

    Vielleicht versucht er auf diese Weise sein Honorar zu reduzieren. Bei den aktuell explodierenden Baupreisen profitieren ja vor allem die ArchitektInnen ohne eigentlich mehr zu leisten.
  2. nur Genehmigung

    Die Planung ist üblicherweise in 9 Leistungsphasen unterteilt. LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung ...

    Da der Vorentwurf nicht den Abstimmungen entspricht, wäre hier schonmal seitens des Architekten nachzubessern.

    Für die Honorarberechnung sind, wenn nicht anders vereinbart, die Kosten zugrund zu legene, welche in LPh 3 im Rahmen der Kostenberechnung ermittelt werden.

    Nun kenne ich das Preisniveau in Deiner Baugegend nicht. Die Kostenschätzung (LPh 2) mit rund 2.400,- €/m² ist aber schon relativ hoch.

    Viel interessanter ist, ob Du mit dem Archi weiter machen solltest. Anscheinend ist das Vertrauen bereits hin, da macht eine weitere Zusammenarbeit keinen Sinn mehr.

  3. Kostenberechnung eines Architekten

    Abgesehen davon, daß der Entwurf nicht den Vorgaben entspricht und zunächst nachgebessert werden müßte, bestehen auch auf Ihrer Seite noch falsche Vorstellungen. So mindern Eigenleistungen, nach meinem Kenntnisstand, nicht das Honorar des Architekten. Er muß schließlich das Treppenloch für die Treppe mit Eigenleistung vorsehen.

    Das sollte Ihnen ein wirklich fachkundiger Rechtsanwalt für Baurecht, und die wirklich fachkundigen sind so selten wie ein weißer Elefant im Hochgebirge, erläutern.

    Besser ist es natürlich, Sie vereinbaren zunächst einen gut vorbereiteten Gesprächstermin mit dem Architekten und einem eigenen Fachmann. Im derzeitigen Zustand, mit einer völlig falschen Lösung, besteht nach meiner Ansicht, kein Honoraranspruch. Die Leistung ist nicht erbracht, kann aber durch Nachgebesserung erbracht werden.

    Ich würde die Bezahlung nicht ohne Begründung ablehnen. Einfach die Zahlung endgültig und schriftlich verweigern, bietet einen eindeutigen Grund zur Klage, die Sie vermutlich verlieren werden.

    Ob ein Anbau für 100 oder nur 70 m² 200.000 kostet, möchte ich nicht beurteilen. Aber unrealistisch erscheint es mir heute nicht. Ein Anbau ist eben teurer als ein Neubau.

    Ein Architekt wäre übrigens für so einen Bauantrag nicht notwendig gewesen. Es gibt in vielen Bundesländern die sog. kleine Bauvorlangenberechtigung für Bautechniker, Bauingenieure oder auch Maurermeister für Wohnflächen bis, in der Regel, 200 m².

    Ob diese Berufsgruppen das auch können, ist die andere Frage.

  4. Schritt für Schritt

    Wenn man bedenkt, dass Leistungsstufen Schrittfür Schritt erbracht werden und der Bauherr jede Stufe genehmigen muss einschließlich der Kosten, so muß man früh merken dass was schief läuft. Wenn Bauherr und Architekt nicht miteinander sprechen, dann ist ein Scheitern vorprogrammiert. Und wenn miteinander gesprochen wird sollte ein Protokoll das Geringste sein.

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