Maklerprovision - Vermittlungsgebühr, Maklerprovision, Vermittlungsprovision, Courtage, Vermittlungsvergütung
Kurz erklärt: Maklerprovision
Maklerprovision bezieht sich auf die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen bei einem erfolgreichen Verkauf oder einer Vermietung einer Immobilie erhält. Die Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufs- oder Mietpreises der Immobilie berechnet und vom Verkäufer oder Vermieter gezahlt. Sie deckt die Kosten und die Arbeitsleistung des Maklers ab, der bei der Vermarktung, Besichtigung, Verhandlung und Abwicklung des Immobiliengeschäfts unterstützt.
Synonyme für "Maklerprovision": Vermittlungsgebühr, Maklerprovision, Vermittlungsprovision, Courtage, Vermittlungsvergütung
Weitere Synonyme und Erklärungen von "Maklerprovision" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
Rechte und Pflichten von Vermietern 2015
— Rechte und Pflichten von Vermietern 2015. Anfang nächsten Jahres treten einige neue Gesetze im Mietrecht in Kraft, die grundlegende Neuerungen für Vermieter mit sich bringen. Jeweils ab Januar 2015 sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sowie das Besteller-Prinzip Geltung erhalten, ab 08.07.2015 gilt die Aushangpflicht des Energieausweises für gewerblich genutzte Immobilien schon ab 250 Quadratmetern Nutzfläche. ... weiterlesen ...
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