Wärmemengenzähler
BAU-Forum: Melde- und Sicherheitstechnik, Haussteuerung
Wärmemengenzähler
Gilt dies auch bei Häusern:
- die von Eigentümer selbst genutzt werden?
- mit Wärmemengenzählern, deren Zähler die Hausbewohner/Mieter jederzeit selbst ablesen können?
- deren Verwalter/Vermieter bislang selbst (ohne Abrechnungsdienstleister) ablesen und die Heizkosten abrechnen?
Oder stehen die o.g. Fälle unter Ausnahmeregelung?
Weiß jemand schon mehr darüber?
Danke schön.
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die HeizkostenV
[ Zitat Anfang ] ...
§ 1 Abs. 1 HeizkostenVgilt für die Verteilung der Kosten
... [ Zitat Ende ]1. des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen,
2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmelieferung, Warmwasserlieferung)
durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor. [§ 2 HeizkostenV]
Insofern Frage 1) nein, Fragen 2) und 3) ja.