Bauabnahme und Einzug
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Bauabnahme und Einzug
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Bauabnahme. Wir haben unser Eigenheim in Eigenleistung gebaut, vom Bauantrag bis zur Fertigstellung alles selbst gemacht. Wir haben ein Grundstück mit altem Haus gekauft und dort einen großen Anbau (genauso groß wie das alte Haus) angebracht.
Im Bauantrag steht für unseren Anbau eine Bauabnahme als vorgeschrieben. Können wir schon vorher in das Haus einziehen? Die Bauabnahme wollen wir erst im nächsten Frühjahr machen lassen, da dann auch die Garage fertig ist, die Bestandteil der Bauabnahme sein soll und mit eingemessen werden muss. Dafür haben wir in diesem Jahr nur kein Geld mehr.
Also nochmal meine Frage: Kann man vor der Bauabnahme durch das Bauamt in das alte Haus mit neuem Anbau bereits einziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Pia
ich habe mal eine Frage zu Bauabnahme. Wir haben unser Eigenheim in Eigenleistung gebaut, vom Bauantrag bis zur Fertigstellung alles selbst gemacht. Wir haben ein Grundstück mit altem Haus gekauft und dort einen großen Anbau (genauso groß wie das alte Haus) angebracht.
Im Bauantrag steht für unseren Anbau eine Bauabnahme als vorgeschrieben. Können wir schon vorher in das Haus einziehen? Die Bauabnahme wollen wir erst im nächsten Frühjahr machen lassen, da dann auch die Garage fertig ist, die Bestandteil der Bauabnahme sein soll und mit eingemessen werden muss. Dafür haben wir in diesem Jahr nur kein Geld mehr.
Also nochmal meine Frage: Kann man vor der Bauabnahme durch das Bauamt in das alte Haus mit neuem Anbau bereits einziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Pia
-
Einzug vor Bauabnahme durch das Bauamt?
Hallo, Pia!
In welchem Bundesland steht das BVAbk.?
In der Regel (nach den mir bekannten Landesrechten, aber ich kenne natürlich nicht die Bauordnungen aller Bundesländer auswendig) musst du die öffentliche Bauabnahme vor dem Einzug absolvieren, wenn dies vom Bauamt verlangt wird. Auch eine Fertigstellungsmitteilung an das Bauamt wird i.d.R. vor Einzug erforderlich sein.
Etwas anderes könnte gelten für den Einzug ausschließlich in das alte, bestehende Haus, sofern es nicht von genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen betroffen war und sofern es zuvor nicht anders genutzt wurde, denn als Wohnhaus. Wenn das nicht der Fall ist, könnte auch bezüglich des altes Gebäudeteils eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegen.
Am besten vorher einfach das Bauamt fragen.
Ralf -
vorzeitige Nutzung anzeigen
-
Genehmigung zur vorzeitigen Benutzung
Hallo,
oft ist es bei möglich, beim Bauordnungsamt einen Antrag auf vorzeitige Benutzung zu stellen. Bedingung hierfür ist in der Regel, dass die Nutzung ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist.
Das heißt meistens, die Sanitären Einrichtungen müssen fertig sein, Alle Anschlüsse ans Haus müssen funktionieren und abgenommen sein, man muss hygienisch sauber kochen können (Besonders wenn man Kinder hat) und es müssen Schlafgelegenheiten vorhanden sei. Ferner dürfen keine Absturzgefahren bestehen (z.B. : Geländer im Treppenhaus)