Fassaden-Dämmpflicht oder nicht?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Fassaden-Dämmpflicht oder nicht?
Ich möchte auf der Wetterseite ca. 53 m² die Fassade Asbestsanieren lassen, Baujahr 1972.. (Eine hausseite) Muss ich die komplette Wetterseite jetzt Dämmen lassen oder nicht? Würde ja irgendwie nicht viel Sinn machen Wenn die andern drei Seiten in Ordnung sind.
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Also
In Anlage 3 der EnEVAbk. steht:Dies ist auch auf Außenwände anzuwenden, die in der Weise erneuert werden, dass bei einer bestehenden Wand auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden oder der Außenputz erneuert wird.
Du wirst Dich also mit dieser einen Wand an die Mindestvorgaben der EnEV halten müssen, wenn du die Außenbekleidung runter nimmst und neue Platten, Brettschalungen oder Putz aufbringen willst.